JAI: Arbeit für ein selbstbestimmtes Leben
JAI (ausgesprochen "Dschai") steht für Jugend - Arbeit - Integration. Das Projekt wurde 2008 von der EOS Sozialgenossenschaft, welche seit vielen Jahren in der Jugendarbeit in Südtirol tätig ist, ins Leben gerufen. Ursprünglich war JAI ein Arbeitsintegrationsprojekt nur für Jugendliche, wurde 2014 eine eigene Sozialgenossenschaft des Typ B, welche per Definition das Ziel hat, die Arbeitseingliederung von sozial benachteiligten Personen mittels Ausübung verschiedenster Tätigkeiten (im Sinne von Artikel 3, Absatz 2, Buchstabe b) des Regionalgesetzes vom 22. Oktober 1988, Nr. 24 in geltender Fassung) zu fördern.
Die Tätigkeit der JAI Sozialgenossenschaft erstreckt sich über zwei Bereiche:
Hausmeister- & Gartenservice
Vielfältige handwerkliche Dienstleistungen für private und öffentliche Kunden in ganz Südtirol
Reinigungsdienst
Befindet sich in Bruneck im Aufbau
Mit der Beauftragung oder Ihrem Einkauf in den Strukturen der JAI Sozialgenossenschaft gewinnen Sie gleich doppelt:
- Sie profitieren von den professionellen Dienstleistungen und dem Service unseres geschulten Fachpersonals
- Sie unterstützen ohne zusätzliche Kosten und Aufwand eine soziale Initiative, die es möglich macht, Mitarbeiter für den offenen Arbeitsmarkt zu rüsten und sie somit in den Wirtschaftskreislauf zu reintegrieren. Dies generiert wiederum einen Mehrwert für die Gesellschaft und verhindert, dass immer mehr Menschen mit finanziellen Zuwendungen der öffentlichen Hand unterstützt werden müssen!
Die JAI Sozialgenossenschaft begleitet Jugendliche auf den Weg in den freien Arbeitsmarkt, betreut aber auch erwachsene benachteiligte Arbeitnehmer. Es bieten sich demnach folgende zwei Möglichkeiten zur Mitarbeit in der JAI Sozialgenossenschaft:
Praktikum für sozial benachteiligte Jugendliche
(die Zuweisung erfolgt über den Sozialdienst, die Schule oder über eine der vier Fachambulanzen für Kinder-und Jugendpsychiatrie):
Bei Zuweisung über die Schule gilt die Arbeitsleistung als "Ersatz" für den Schulbesuch, bei der Zuweisung über Sozialdienst oder Fachambulanz für nicht mehr schulpflichtige Jugendliche erhalten die jungen Menschen ein Taschengeld von max. Euro 400,00/Monat, welches durch die JAI Sozialgenossenschaft bei der Autonomen Provinz Bozen beantragt wird. Diese Maßnahme ist immer mit einer Betreuungsmaßnahme durch die Jugendberufshilfe (JuBe) verbunden. Der Dienst der JuBe wird von der EOS Sozialgenossenschaft angeboten. Die zusätzliche Betreuung ist notwendig, damit die betreffenden Jugendlichen zu den sog. "Hard Skills" im Job auch die dazugehörigen "Soft Skills" erlernen, welche sie fit für den freien Arbeitsmarkt machen. Dazu gehören unter anderem Pünktlichkeit, Verbindlichkeit, Teamfähigkeit, Motivationstraining, Bewerbungstraining, Umgang mit Konflikten und vieles mehr. Die Mitarbeiter der JuBe stehen währende des gesamten Praktikums in engem Kontakt mit dem Arbeitgeber.
Anstellung gemäß Art. 4 des Gesetzes Nr. 381/1991:
Als sozial benachteiligte Arbeitnehmer gelten lt. Gesetz körperlich, psychisch oder sensorisch beeinträchtigte Personen, Menschen, die aus psychiatrischen Kliniken entlassen wurden, Personen in psychiatrischer Behandlung, drogen- und die alkoholabhängige Personen, Minderjährige im arbeitsfähigen Alter mit einer schwierigen familiären Situation, Inhaftierte und Internierte in den Strafvollzugsanstalten sowie gerichtlich Verurteilte und Internierte. Diese Mitarbeiter erhalten für ihren Arbeitseinsatz einen regulären Lohn.